Hallo,
in diesem offenen - etwas lang geratenem - "Brief" an die Liberalen, aber eigentlich auch an jeden anderen Wähler, werden oft radikal ungewöhnliche Vorschläge präsentiert. Als Reaktion auf die allgemein anerkannte Feststellung SO GEHT ES NICHT WEITER und die daher allenthalben gestellte Frage WIE SOLL ES DENN WEITER GEHEN?
Nicht zuletzt wird die reale juristische Situation der Migrationsproblematik dargelegt, die weite Teile unserer Medien und Politiker gerne unter den Tisch kehren. Ohne eine Änderung dieser juristischen Situation wird sich an der Migrationssituation und deren voraussichtlicher Kumulierung absolut nichts ändern. Wir stellen daher u.a. auch den "Ewigkeits"artikel 1 GG zur Menschenwürde und 16a GG (Asylrecht)– ich würde behaupten vernichtend - legitimatorisch in frage, wie auch die Legitimität von in Teilen schwer bis unmöglich zu ändernder internationaler Menschenrechtskonventionen auf EU-Ebene, primär in Hinblick auf ihren Auswirkungen auf die Migrationspolitik.
Jede Unterstützung dieses offenen Briefes auf unseren Social Media-Kontaktseiten zählt übrigens. Man darf auch gerne argumentativ mitteilen, was einem hier nicht gefällt.
Es handelt sich aber auch um Anregungen zum grundlegenden Image des deutschen Liberalismus, mit dem die Menschen das Wort „liberal“ in Verbindung bringen sollten. Als Alternative zum Image der angeblichen „Reichenpartei“ bzw. als Antwort auf die sehr weit verbreitete Frage und damit verbundene Unklarheit „Liberal, was soll das überhaupt sein?“
Leider muss ich erwähnen, dass nur ich für den Inhalt verantwortlich bin und keine mir nahe stehenden Personen.
Los geht’s mit einem radikalen Vorschlag, den viele Leser entsetzt ablehnen werden, aber ich will und kann eigentlich nur solche Menschen erreichen, die grundsätzlich lernen wollen und eine Chance auf Perspektivenerweiterung sehen – nicht unbedingt auch gleich zur Meinungsänderung -, und daher auch bereit sind, weiter zu lesen. Natürlich ist mir klar, dass der Vorschlag Lichtjahre von der politischen Wirklichkeit entfernt ist, aber genau das ist der Punkt. Es geht auch um Augenöffnung.
Denn dieser erste Denkanstoß ist für die Legitimitätsbeurteilung des 16a GG (Asylrechtsartikel), des Abschiebeverhinderungs-Ewigkeitsartikel 1 GG (Menschenwürdei), wie auch schwer zu ändernder internationaler europäischen Vereinbarungen, denen wir asylrechtlich praktisch vollständig ausgeliefert sind, wichtig. So sind Änderungen am Vertrag von Lissabon nur im Konsensverfahren möglich, d.h. bei Einstimmigkeit sowohl im einberufenen Konvent, wie auch nur durch Ratifizierung in allen EU-Staaten. Damit sind relevante Änderungen am Vertrag von Lissabon nahezu unmöglich und besitzen die Eigenschaft von Ewigkeitsartikeln.
Denkanstoß 1A
Allianz gegen Putin, die samt militärischem Personal der Ukraine zur Hilfe eilt, ohne dabei einen Quadratzentimeter russischen Bodens zu besetzen oder Putin abzusetzen.
Dieser Denkanstoß ist natürlich Lichtjahre von der politischen Realität entfernt. Es geht aber auch darum, den angeblichen Humanismus des Westens bloß zu stellen, denn Humanismus hört ua. dort auf, wo man glaubt, Wählerstimmen zu verlieren.
Putin wird nur eine absolut glaubhafte militärische Drohung wirklich ernst nehmen und nur dann an Verhandlungen denken. Diese Persönlichkeitseinschätzung darf man wohl als ziemlich unumstritten bewerten. Wenn die europäischen Politiker aber davor zurückschrecken, die ultimative Drohung einer massiven Ukraineunterstützung dem eigenen Volk zu vermitteln, nämlich die Entsendung militärischen Personals, dann kann Putin diese Drohung gar nicht ernst nehmen und führt den Krieg folglich weiter. Musterbeispiel ist unser Ex-Bundeskanzler Scholz. Er droht Putin telefonisch mit der absoluten deutschen Entschlossenheit zur Verteidigung der Ukraine, aber selber mit „Frieden sichern“ Wahlwerbung bei den Ukraineverweigerern betreiben (letzte EU-/Kommunalwahlen) und Tauruslieferungen verweigern. Scholz merkt noch nicht einmal, dass er sich zur Witzfigur macht. Vermutlich sind Scholzwitze Putins Lieblingswitze. Diese russischen Scholz-Witze fangen wahrscheinlich meistens an mit „Bundeskanzler Scholz ist am Telefon…!“
Wer also aus wahltaktischen Gründen die Zurückhaltung der Ukraineunterstützung predigt, der macht sich an der Weiterführung des Krieges schuldig. Er ist für unzählige tote Zivilisten und Soldaten und unsägliches Leid mitverantwortlich.
Erste zögerliche Artikel darüber, dass man sich der letzten Konsequenz, nämlich der Entsendung von Soldaten, wird wohl nicht entziehen können, https://www.merkur.de/politik/friedenstruppen-ukraine-krieg-russland-europa-frieden-wladimir-putin-zr-93486305.html
Für die mittlerweile wohl über eine Million Toten und Verletzten, das unerträgliche Leid und die unfassbare Zerstörung ist natürlich in aller erster Linie Putin verantwortlich. Aber hätte Putin den Krieg weitergeführt, wenn sofort eine Europäische Armee den Ukrainern im vollen Umfang zu Hilfe geeilt wäre? Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Diese über eine Million Toten und Verletzten gehen daher zum Teil auch auf unser Konto verursacht durch eine unterlassene sofortige und ausreichende Hilfeleistung.
An den Händen unserer Politiker klebt Blut, das sie für ihre moralische Selbstwahrnehmung so gerne mit Wahlstimmen abwaschen würde, aber gegen moralisch-symbolisches Blut bedingt durch verantwortungslose Unterlassungen gibt es keine Reinigungsmittel - es klebt für immer auf der Seele und der eigenen Vergangenheit. Die Urteile zukünftiger Historiker über diese Politiker und ihr Wahlvolk werden nicht milde sein.
Da feiern viele unserer Nachbarn in glorreichen nationalen Veranstaltungen regelmäßig den militärischen Sieg über die Nazis und bei uns gedenkt man bei jeder Gelegenheit deren Verbrechen, aber an ein tatsächliches Stoppen dieses Hitler 2.0, Spitzname „Putler“, samt perversem Helfergnom denkt niemand, weil man den Verlust von Wählerstimmen befürchtet. Für die Missachtung der eigenen Moral sind Tote, die weit weg sind, doch bestens geeignet. Angesichts der fehlenden entscheidenden Unterstützung im Kampf gegen Hitler 2.0/Putler frönt man bei den Siegesfeiern über die Nazis mittlerweile nicht zuletzt seiner eigenen Moralheuchelei.
Und da war ich doch in naiver Weise bisher der Meinung, dass die intensiv gepflegte Erinnerung an alte Nazi-Verbrechen auch impliziert, dass man energisch neue Verbrechen verhindert. Der menschliche Schlachthof in der Ukraine mit 1 Million Toten und Verletzten scheint das Kriterium eines Verbrechens noch nicht zu erfüllen. Es müssen wohl über 2 Millionen werden, bis man um die Einsicht eines Hitler 2.0/Putler einfach nicht mehr herumkommt. Aber wetten würde ich darauf nicht.
Da erhalten Tierrettungsvideos Abertausende Likes für die Rettung eines einzelnen Tieres und dem Abschlachten von 1 Million Menschen in der Ukraine wird schulterzuckend zugesehen.
Kurz gesagt: Das moralische Verhalten der westlichen Öffentlichkeit ist total widersprüchlich.
Moralisch konsistent (logisch) hingegen wäre die Gründung einer Allianz gegen die Ukrainebesetzung mit einer sofort beginnenden Vorbereitung einer Generalmobilmachung und entsprechender militärischer Pläne als klare Drohung an Putin. Das wäre der richtige Weg zur Beendigung des Krieges, sofern diese Allianz groß genug wäre. Das müsste Putin dann ernstnehmen, denn Russland ist am Ende seiner personellen militärischen Kräfte. Jetzt gibt es keine Entschuldigung mehr für ein weiteres Zögern.
Zur Zeit praktizieren wir die Verweigerung der letzten Konsequenz in der Unterstützung eines aggressiv angegriffenen demokratischen Staates in unserer Nachbarschaft – der Entsendung dringend benötigter Soldaten. Damit lassen wir gegenüber Putin auch erkennen, dass die Nato im Ernstfall gar keine Solidarität zeigen könnte, sondern nur ein Papiertiger ist. Denn Wahlen sind ja fast immer irgendwo und wenn ein Staat sich der Bündnisverpflichtung einfach entzieht (wie sollte man ihn denn auch zwingen?!), weil dessen Politiker nicht riskieren wollen, durch tote eigene Soldaten die Wahlen zu verlieren, dann werden schnell andere Staaten folgen. Mit unserem aktuellen Verhalten, einer in letzter Konsequenz fehlenden Solidarität gegenüber einem demokratisch-freiheitlichem Staat, laden wir Putin förmlich dazu ein, auch einen kleinen Natostaat zu überfallen. Und wenn er es nur zum Test praktiziert, weil fast alle Staaten, die der Ukraine Soldaten verweigern, auch Natomitglied sind. Für die 4800 im Baltikum stationierten deutschen Soldaten können wir wohl schon mal die Grabplätze reservieren.
Hinzu kommt, dass die amerikanische militärische Unterstützung für viele Jahre sehr unsicher sein wird. Trump ist unberechenbar. Die Beteiligung mit Personal an einer Friedenstruppe in der Ukraine hat er bereits abgelehnt, da dies die Sache Europas sei. Das er damit letztlich die Nato spaltet, scheint ihm völlig egal zu sei
Ich zitiere aus Focus,die den ehemaligen US General Barry McCaffrey zitieren:
"Präsident Donald Trump hatte die Ukraine für die russische Invasion verantwortlich gemacht, was McCaffrey als schwerwiegenden Fehler bezeichnete. Er zweifelt daran, dass europäische Länder noch Vertrauen in die Sicherheitsgarantien der USA haben. „Es gibt nicht einen einzigen rationalen Grund für europäische Mächte, den Verpflichtungen der USA gegenüber Nato und Artikel 5 zu vertrauen,“ sagte McCaffrey." Das Band ist gerissen - Ex-US-General: Putin hat mit Trumps Hilfe Europa und USA entzweit
Taiwan wird Europa dann im Gegenzug für eine Sache der Amerikaner erklären. Trump könnte der Erste sein, der z.B. Litauen oder Finnland die militärische Unterstützung verweigern würde, weil sich das für die USA angeblich nicht lohnen würde, aber in Wahrheit er keine amerikanischen Soldaten sterben sehen will, weil wieder Wahlen sind. Seine einzige charakterliche Konstante scheint der eigene Vorteil zu sein, zu allererst für sich selbst und dann vielleicht auch für die USA, durchgesetzt mit fast allen Mitteln. Echte Solidarität scheint für Trump ein Wort aus einem fremden Paralleluniversum zu sein. Sein Auftreten erweckt den Eindruck des in Menschengestalt zu Fleisch gewordenen puren Egoismus. Kurz, jemand, auf den militärisch kein Verlass ist.
Momentan stellt sich kaum noch Frage nach der Natosolidarität der USA, sondern wann wir die USA als Schurkenstaat werden einstufen müssen. J.D.Vance hat auf der aktuellen Münchener Sicherheitskonferenz damit gedroht, der EU jede Unterstützung zu versagen, wenn Rechtsradikale in der EU nicht frei Ihre Meinung sagen dürfen, vor allem wohl adressiert an Deutschland. Die faktische Unsinnigkeit dieser Aussage, will ich gar nicht kommentieren. Aber jemand, dem in Europa primär die angebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit von Rechtsradikalen am Herzen liegt, auf den sollte man sich sicherlich nicht mehr verlassen. Die US-Regierung ist zu einem - völlig unberechenbaren - rechtsradikalen Irrenhaus geworden. Hinzu kommt die klare Aussage von JD Vance, dass die USA sich auf den Indo-Pazifik konzentrieren wollen. Auch dies stellt eine tatsächliche Einhaltung der Natoverpflichtung durch die USA im Falle eines Russlandangriffs auf Europa sehr in Frage. Man wird sich vermutlich nicht völlig entziehen, aber sein Engagement sehr einschränken. Europa wird konflikttechnisch gegen Russland zukünftig auf sich selbst gestellt sein. Die Hoffnung, es gäbe in den nächsten Jahrzehnten vielleicht eine neue US Regierung sollte man besser nicht hegen.
Es ist daher aktuell nichts wichtiger, als Putlers Ukrainekrieg jetzt ein Ende zu setzen, weil sich einem dazu jetzt die Chance bietet.
Es wäre also vernünftig, sich jetzt konsequent gegen Putin zu stellen, aber das wird nicht passieren, weil fast jedes Natomitglied anderen Interessen Priorität einräumt, vor allem der Wählergunst. Humanismus und die Freiheit eines anderen Staates sind also zweitranging. Das sollte man sich vor Augen halten.
Weitere Begründungen zur Allianz gegen Putin: Das ist ein Link. Bitte anklicken.
Denkanstoß 1B: Atomare Bewaffnung Europas (ein Nachtrag)
Bereits von der SPD-POlitikerin Katarin Barley angestoßen. Trump hat die Natobeistandsverpflichtung bereits in frage gestellt. Diese ist sowieso sehr vage formuliert. Diese Verpflichtung kann man als Zusenden eines Beileidstelegramms verstehen oder in der Bereitstellung von Panzerbrigaden. Davon abesehen ist nicht davon auszugehen, dass sich Trump an Verträge hält (genau wie China und Russland). Die gesamte Verteidigungstrategie Europas gegen Russland beruht auf amerikanischer Unterstützung. (Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-nato-schaden-100.html) Diese ist kurzfristig nicht ersetzbar. Die Kosten hierfür sind mit der europäischen Sozialpolitik nicht vereinbar. Die USA zwingen Menschen aus ärmeren Schichten durch fehlende soziale Absicherung in die Armee und bezahlen die Armee auf Kosten der ärmeren Bevölkerung. Dieses Verfahren steht in Europa nicht zu Diskussion. Damit bleibt als Schutz unserer Freiheit nur eine nukleare Abschreckung (Siehe auch: Kommentar: Trump zertrümmert das atlantische Bündnis) oder (Politologe zweifelt am Bestand der gegenwärtigen Nato) in Verbindung mit einer ausreichenden konventionellen Armee, die zumindestens wegen offensichtlicher Schwäche keine Einladung an Russland darstellen darf. Damit würde man die Gefahr einer nuklearen Auseinandersetzung zu niederschwellig gestalten. Eine Einschränkung von sozialen Leistungen und Mitteln für die Klimawandelbekämpfung dürfte dennoch unumgänglich sein, z.B. die Streichung aller internationalen Ausgleichzahlungen. Es geht hierbei nicht um das OB, sonder nur um das WIEVIEL.
London oder Paris werden aber keine Atomraketen nach Moskau schicken mit der Sicherheit einer nuklearen Antwort auf ihr eigenes Land, "nur" weil die Russen Berlin eingenommen haben. Ebenso würde Berlin reagieren, wenn Russland "nur" das Baltikum überfällt. Die Atomwaffen müssten also mobil sein und möglich schnell in das betroffene Land transportiert werden, dass die Entscheidung dann selber fällen muss. Auf vertragliche Vereinbarungen zu einem atomaren Schutzschild durch Drittstaaten sollte man sich nicht verlassen. Dafür geht es einfach um viel zu viel.
Denkanstoß 2: Legitimität und Darlegung der tieferliegenden rechtlichen Hindernisse der Migrationsproblematik
Natürlich ist der Vorschlag des personell-militärischen Eingreifens in der Ukraine momentan Lichtjahre jenseits der politischen Wirklichkeit angesiedelt. Ebenso aber ist die politische Wirklichkeit Lichtjahre von jedem echten moralisch-humanistischem Anspruch entfernt. Wir akzeptieren letztlich einen menschlichen Schlachthof vor unserer Nase, was allen sonstigen propagierten moralischen Ansprüchen (nicht nur) deutscher Parteien und Regierungen diametral widerspricht.
Die weitgehende Amoralität, sprich Egoismus, und ein völlig willkürliches moralisches „Fall für Fall Entscheiden“ bei internationalen, d.h. u.a. räumlich weit entfernten, Vorgängen, ist die real vorherrschende individuelle, gesellschaftliche und (regierungs-) politische Realität. Die politische Realität ist auf jeder gesellschaftlichen Ebene von einer weitgehenden Freiheit in der Ausgestaltung moralischer Ansprüche geprägt. Mal spendet man, mal nicht bzw. mal hilft man ein bisschen und ein anderes Mal ein bisschen mehr. Wir spenden in Hungergebiete, aber ignorieren die „üblichen“ 50.000 Hunger- und überflüssigen Krankheitstoten pro Tag (kann man googlen). Wir geben dem Bettler mal einen Euro, wissen aber, dass die alte Nachbarin seit Jahren völlig isoliert lebt und unternehmen nichts dagegen. Oder Tierrettungsvideos erhalten Abertausende Likes und ein menschlicher Schlachthof in der internationalen Nachbarschaft wird als „geht uns nichts an“ deklariert.
Exakt auch so unsere Regierung. Mal helfen, mal Leid ignorieren. Und dieses moralische Ignorieren von Hilfsbedürftigkeit auf staatlicher Ebene beinhaltet auch das Ignorieren eines menschlichen Schlachthofes namens Ukrainekrieg mit 1 Million Toten und Verletzten, indem man letztlich entscheidende Hilfe – Soldatenentsendung -versagt, weil man den Verlust von Wahlstimmen befürchtet oder weil man als Mensch grottenegoistisch oder einfach nur feige ist(völlig legitim, nur muss man es dann auch beim Namen nennen dürfen).
Deutschland ist zurecht erschüttert wegen der Opfer in Magdeburg oder Aschaffenburg, aber was ist mit den 1 Millionen Toten und Verletzten Ukrainern und Russen im Ukrainekrieg? Mitleid nimmt scheinbar mit der Entfernung zum Quadrat ab.
Diese Amoralität oder dieses Recht, nicht oder nur eingeschränkt moralisch zu sein, ist wesentlicher Bestandteil der fundamentalen individuellen, gesellschaftlichen und (regierungs-)politischen Freiheiten und wohl auch Notwendigkeiten.
Noch ein Punkt, an dem eigentlich massiv gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Das wichtigste innenpolitische Thema ist die Migration. Hierbei wiederum sind die Gesamtkosten der Migration das eigentliche Thema und nicht die zusätzliche Kriminalität. Gesamtkosten heißt auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene, wie auch bei den Sozialkassen und der Justiz im weiteren Sinne. Zwar liegen für Bund- und Länder gewisse Zahlen vor, ca. 50 MIlliarden, aber mindestens die Kommunen, die Sozialkassen und die Justiz fehlen dort noch. Wie kann es sein, dass für das relevanteste innenpolitische Thema die betreffenden Ausgabenhöhen fehlen? Meinungsfreiheit und Wahlfreiheit setzen informationelle Freiheit voraus, sonst bleiben sie eine Farce.
Man scheut also nicht davor zurück, gegen die informationelle Grundfreiheit der Deutschen zu verstoßen.
Jetzt kommen wir zum wichtigen Punkt:
Der Umstand, dass vor allem Regierungen in der Praxis von Moralvorschriften völlig frei sein müssen, hängt direkt mit der Beurteilung der Legitimität des Ewigkeitsartikel 1 GG zusammen und auch dem Art. 16a GG, dem Asylartikel, dessen Änderungscharakter wir offenlassen müssen. Aber auch anderen GG Artikeln, die Abschiebungen verhindern. Vor allem aber mit schwer zu ändernden internationalen Vereinbarungen wie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die beide über EU-Recht Bestandteil des deutschen Rechts sind, wie auch die Genfer Flüchtlingskonvention. Alle drei internationalen Vereinbarungen sind Bestandteil des Vertrages von Lissabon und über die daran orientierte Rechtsprechung der beiden Europäischen Gerichtshöfe bindend für die deutschen Gerichte. Nur verfassungsgebende oder -interpretierende Institutionen können vordefinierte Ausnahmen im EU-Recht in Anspruch nehmen, z.B. Einrichtung vorübergehender Grenzkontrollen. Ein Verstoß gegen EU-Recht ist nicht möglich. Nur der Austritt aus der EU oder die Änderung des Vertrages von Lissabon. Beides ist mit massiven Hindernissen versehen und kommt einem Ewigkeitscharakter dieser Verträge nahe. Deutschland ist in Sachen Asylrecht wohl komplett der EU ausgeliefert, deren rechtliche Grundlagen nur sehr schwer zu ändern sind.
Auszug aus einem Focus Online Artikel, Interviewt wurde Prof. Daniel Thym.
"2. Ist eine Abschaffung des individuellen Asylrechts rechtlich überhaupt vorstellbar? Was wären die Voraussetzungen – und was die Folgen?
Theoretisch ja, allerdings nicht im nationalen Alleingang. Das deutsche Grundgesetz spielt nur noch eine Nebenrolle. Entscheidend ist das europäische Asylrecht, darauf weist auch Herr Sommer hin. Ganz konkret müsste man die EU-Asylgesetzgebung ändern und auch internationale Verträge. Letzteres geht nur einstimmig, indem alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Auch die nationalen Parlamente müssen eine solche Änderung ratifizieren. Das dauert meistens Jahre und kann unter Umständen scheitern. In Deutschland zum Beispiel müssten Bundestag und Bundesrat einer EU-Vertragsänderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Der Vorschlag von Herrn Sommer ist also nichts, was kurzfristig wirken kann, sondern allenfalls eine langfristige Vision.
Hier das Änderungsprozedere für Änderungen am Vertrag von Lissabon aus Wikipedia:
"Der Europäische Rat setzt dafür einen Europäischen Konvent ein, der aus Vertretern der nationalen Parlamente und Regierungen, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission besteht. Dieser Konvent erarbeitet im Konsensverfahren einen Reformvorschlag, bevor anschließend wie bisher eine Regierungskonferenz den Änderungsvertrag verfasst, der dann von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss."
Mit dem Einstimmigkeiserfordernis sind relevante Änderungen am Vertrag von Lissabon kaum möglich. Eine sozialistische Träumerregierung genügt, um jedwede relevanten Änderung zu blockieren. Damit hat der Vertrag von Lissabon Ewigkeitscharakter.
Solche Ewigkeitsartikel oder nur extrem schwer zu ändernden pauschalen internationalen Grundrechtsregelungen nehmen den heutigen Menschen, der heutigen Gesellschaft und den heutigen Regierungen die natürliche und notwendige Freiheit, von Fall zu Fall über Moral zu entscheiden und auch die Freiheit, sich gegen Moral, sondern für sich selbst zu entscheiden. Nichts und Niemand hat dazu das Recht. Auch keine Grundgesetzväter und schon mal gar nicht eine EU! Für Ewigkeitsartikel oder extrem schwer zu ändernde internationale Menschenrechtsregelungen gibt es absolut keine Legitimation. Selbst Demokratie könnte sich eines Tages als schlechte Wahl herausstellen, weil demokratische Politiker über ständige Sozial-Wahl-Geschenke die Demokratien in den Bankrott treiben und damit militärisch faschistischen Diktaturen ausliefern. Z.B. SPD, Grüne und Linke., also ein völlig realistisches Szenario und übrigens auch Putins persönliche Demokratieuntergangs-Hypothese, wie ich mal gelesen habe.
Wobei einschränkend festzuhalten wäre, dass nur sehr wenige Grundrechte aktuelle problematische Auswirkungen besitzen. Das Asylrecht ist nur eben eines davon. Es geht nicht um eine Abschaffung des Großteile der Grundrechte, sondern nur um eine massive Einschränkung des Asylrechtes und eine etwas weitere Auslegung des Menschenwürdeartikels, da dieser in seiner aktuellen Auslegung mit anderen Grundwerten kollidiert. Grundsätzlich aber gilt:
Es gibt keine ewigen Wahrheiten!
Auch Grundgesetzväter oder Regierungen oder internationale Institutionen sind keine allwissenden Götter!
Denkanstoß 2: Was muss an Gesetzen geändert werden
Es müssten gekündigt oder geändert werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne nachrangige Gesetze):
- die Genfer Flüchtlingskonvention oder
- Europäische Menschenrechtsvereinbarungen (EMRK) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder
- der Vertrag von Lissabon, der diese Vereinbarungen ohne relevante Ausnahmen inkludiert oder
- es wird eine Erklärung zur Verfassungswidrigkeit von internationalen De-Fakto-Ewigkeitsvereinbarungen beschlossen, da diese die nationale Souveränität und den demokratischen Grundgedanken einschränken.
- Oder Deutschland führt auf Verfassungsebene einen Notstandsparagrahen ein, der es erlaubt, internationale Vereinbarungen in nicht relevanten Teilen zu verletzen, sofern es sich um Grundwertekollissionen handelt. Mögliche Begründungen hierzu siehe etweas weiter unten.
- Die erweitere Auslegung des Artikel 1 GG zur Menschenwürde von Nichtdeutschen/Nichteuorpäern ggf. in Ergänzung zum erwähnten Notstandsparagraphen.
Die juristische Grundlage auf EU-Ebene wäre u.a. Artikel 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
"Tragweite der garantierten Rechte
(1) Jede Einschränkung der Ausübung der in dieser Charta anerkannten Rechte und Freiheiten muss gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten. Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen."
Ein Notstandsartikel zur partiellen Einschränkung von EU-Recht auf nationaler Ebene kann sich stützen auf:
- Einschränkung der nationalen Souveränität.
- Verletzung der demokratischen Rechte zukünftiger Regierungen durch Ewigkeitsregelungen, egal ob direkt juristisch oder als organisatorisch bedingte De-Fakto-Ewigkeitsregelung.
- Zu hohe Kosten, angeblich ca. 80 Milliarden jährlich, die zu Lasten anderer wichtiger Aufgaben gehen. Man beschränkt nicht die Anzahl an Asylanten, was nicht EU-konform wäre, sondern die Kosten, da diese Kosten im Konflikt mit anderen Grundwerten stehen. Über eine Kostenbeschränkung ergibt sich eine Mengenbeschränkung.
- Ein Unteraspekt der zu hohen Kosten: Durch die neue militärische Bedrohung durch Russland ergeben sich neue und unausweichliche und erhebliche finanzielle Ausgabenziele. Wir müssen abwägen zwischen Sicherung unserer Freiheit und Asylgewährung. Auf die USA ist - als wichtiger zusätzlicher Aspekt - kein Verlass mehr. Das Gleiche gilt für Klimaschutz. Die Milliarden für Migranten sind im Klimaschutz tausendmal besser investiert. Die Asylindividualhilfe ändert am Gesamtleid und -elend auf diesem Planeten fast nichts. Weitere zweistellige Milliardenbeträge in den Klimaschutz investiert nutzen der gesamten Menschheit und zukünftigen Generationen. Individualhilfen sind daher eine völlig irrationale Humaninvestition. Dies macht eine finanzielle Einschränkung der Asylgewährung unumgänglich. Des Weiteren kommen zu den bestehenden 21 Millionen Rentnern in den nächsten Jahren noch 15 Millionen Rentner hinzu (Dem Autor ist nicht bekannt, ob da die Pensionärsschwemme da schon enthalten ist). Das wird ein Supergau für die deutsche Haushaltskasse. Eine Reduzierung der Asylkosten von derzeit sicherlich 80 Milliarden/jährlich auf vielleicht ca. 10 Milliarden ist absolut unumgänglich.
- Überproportionale Kriminalität oder wie viele zusätzliche Morde und Vergewaltigungen ist ein Asylrecht bzw. sind Abschiebeverhinderungsgesetze wert? Ist nicht ein zusätzlicher Mord schon zuviel? Clankriminalität in Berlin und Essen. Sind ca. 10 Messerangriffe mit schweren oder gefährlichen Körperverletzungen pro Tag durch Nicht-Deutsche wirklich noch hinnehmbar? Ca. 9000 Fälle pro Jahr mit im Durchschnitt 40% Nicht-Deutsche als Täter. (Wie hoch sind die wahren Zahlen?) Die politische Linke schiebt höherers Verarmungsrisiko vor. Das hängt aber eben eng mit einen Duldungsstatus zusammen und ist auch keine wirkliche Entschuldigung. Zudem stellt sich die Frage nach gefälschter Statistik. Die Realität sieht vermutlich noch viel schlimmer aus. Es gibt ca. 2 Gruppenvergewaltigungen pro Tag, davon eine durch Nicht-Deutsche. Der dramatische Anstiegt der Sexualstraftaten ist laut offizieller Darstellung vorwiegend auf die unerlaubte, d.h. ohne Jugendschutz, Verbreitung pornografischer Inhalte zurückzuführen, das wiederum vorwiegend durch Jugendliche selber, die sich der Schuld meistens gar nicht bewusst sind. Ich persönlich würde diese Statistik aber überprüfen lassen.
- Fehlender Wohnraum, denn auch bezahlbarer Wohnraum für Deutsche ist ein Grundrecht.
- Umgehung des Dublinabkommens durch Nachbarstaaten. Warum soll man ein Abkommen anwenden, das Andere auch nicht anwenden?
- Fehlende Integration, die mit dem Recht auf Beibehaltung kultureller Eigenständigkeit kollidiert, belegbar durch eine relativ hohe Anzahl der Haushalte, die zuhause vorwiegend kein Deutsch sprechen in Bundesländern mit hohem Migrationsanteil. Oder belegbar durch Zahlen türkischer Besucher in Theatern. Eine Nation hat ein Recht auf Bewahrung ihrer Eigenständigkeit und Kultur. Das ist durch eine unkontrollierte Zuwanderung nicht gewährleistet.
- Aufkommen einer totaliären Religion, die mit Menschenrechten und Demokratie nicht vereinbar ist. Unterstützung des türkischen Despoten als Beispiel. Und die zudem als extrem kulturfremd einzustufen ist. Siehe hierzu die Seite "Totalitäre Religionen" auf dieser Webseite.
- Umfang von Parallelgesellschaften belegbar durch hohe Anzahl von Händlern, die Produkte aus den Heimatländern oder aus deren Kulturkreis anbieten oder durch mangelhafte Sprachkenntnisse trotz langjährigen Aufenthaltes. Vermutlich gibt es auch weitere Kritierien. Z.B. geringe Anzahl interkultureller Hochzeiten oder die Überfremdung der Geschäftsstraßen oder ganzer Stadtteile. Hierzu müsste ein Grundrecht auf Bewahrung der eigenen kulturellen Identität auf nationaler oder regionaler Ebene eingeführt werden. Ebenso ist die Häufigkeit von Kindernamen bei Neugeburten ein Indiz, z.B. Mohammed als beliebtester Jungenname in Großbritannien. Das spricht nicht nur für einen langfristigen Bevölkerungsaustausch, sondern vor allem für eine nicht stattfindende Integration.
- Verhinderung einer massiven Anti-EU-Stimmung, da das von der EU Deutschland auferzwungene Asylrecht von einer großen Mehrheit abgelehnt wird. Eine Weiterführung dieses Asyl-Zwanges führt zwangsläufig zu einer breiten EU-Ablehnung, die populistische Parteien für eine EU-Austrittspropaganda nutzen werden. Die EU muss quasi vor sich selbst beschützt werden.
- Ein Unteraspekt der Anti-EU-Stimmung ist das Absurditätsniveau, dass die EU-Asylrechtsprechung mittlerweile erreicht hat. Allen Frauen aus Afghanistan wurde ein Asylrecht ohne Individualprüfung zuerkannt (Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 (Rs. C‑608/22 und C‑609/22)). In Verbidung mit der ebenfalls als menschenrechtlich unverzichtbaren Familienzusammenführung hat so ca. 65% der afghanischen Bevölkerung ein Zuwanderungsrecht nach Europa. Ebenso jede Person, in dessen Land ein Bürgerkrieg herrscht. Ebenso darf dem Abgewiesenen kein Verelendungsrisiko im Abschiebeland drohen. Eine solche Absicht ist zwar nobel, macht Europa aber zur Heilsarmme für den ganzen Planeten. Alleine diese Regelungen genügen, die Asylaufnahmefähigkeit Europas völlig zu überlasten. Hinzu kommt die ganze illegale Einwanderung, die durch massive Abschiebehindernisse diese Überlastung nochmals erheblich verschärft. Jedes Unterstützungs-/Hilfegewährleistungsrecht muss auch Grenzen in Bezug auf den finanziellen Leistungsumfang festlegen. Dies fehlt im EU-Recht im klarer Form.
- Selbst sehr indirekte Regelungen zur Beschränkung eines Asylrechtshilfeumfang werden im EU-Recht durch die EU-Gerichte ausgelegt. Diese EU-Gerichte besitzen aber keine demokratische Legitimation. Das ist ein grundlegender Fehler im EU-Recht. Es kann doch nicht sein, dass einige wenige EU-Richter über die Verwendungen von 80 Milliarden in den deutschen Etathaushalten bestimmen können.
- Der weitere Fehler im EU-Recht ist die Entmündigung der nationalen Rechte und damit nationaler Souveränität. Über eine praktisch grenzenlose Verpflichtung zur Asylhilfegewährung wird den nationalen Parlamenten die Wahlfreiheit genommen, für welche nationalen Zwecke die begrenzt vorhandenen Budgetmittel ausgegeben werden sollen. Auch die eigenen Bürger haben Grundrechte, eine ausreichende Rente, bezahlbares Wohnen, Schutz in Frauenhäusern, Schutz vor misshandelnden Eltern usw. Diese nationale Entmündigung über das fehlende Recht, eine finanzielle Grenze für Asylhilfegewährung festzusetzen, kann als verfassungswidrig eingestuft werden.
Die Ultima Ratio wäre ein Austritt aus der EU und eine EU-Neugründung mit asylgleichgesinnten EU-Staaten. Ein entsprechende glaubhafte Drohung an die EU ist aber nur möglich, wenn man passiv mit der AfD kooperiert, da SPD und Grüne das alles blockieren werden.
Hier ein juristisch unbedarfter Lösungsvorschlag zur Flexibiliserung von Ewigkeitsartikeln im Grundgesetz und schwer zu ändernder internationaler Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem BVG:
Menschenrechte können im direkten und indirekten, z.B. Asyl, internationalen Bereich nur Ziele sein, aber keine zwingenden Vorgaben, wie es das GG zum Teil vorschreibt bzw. die beiden EU-Menschenrechtsproklamationen. Zum Wesen jedes moralischen Wertes gehört es, dass er in der Realität mit anderen Werten kollidiert. Diese immer vorhandene Kollisionsrealität muss daher im Gesetz ein Pendant finden, kurz: Es müssen Ausnahmeregeln formuliert werden.
Ausnahmen mengenmäßiger oder zeitlicher Natur heben den Kern eines Grundrechtes ja nicht auf.
Diese Ausnahmeregeln könnte man unter den Vorbehalt der Zustimmung des BVG stellen. Z.B. eine grundsätzlich mögliche Zustimmung zur Abschiebung in Kriegsgebiete, um ein ausreichendes Druckmittel für integrations- und arbeitsunwillige Kriegsflüchtlinge zu haben. Abgeschoben würde dann nur der, der sich nicht integriert und/oder nicht arbeiten geht. Den genauen Kriterien müsste dann das BVG zustimmen. Oder auch, wenn z.B. eine eindeutige Überlastung der deutschen Gesellschaft besteht oder droht und z.B. das Asylrecht für Kriegsflüchtlinge vielleicht 5 Jahre mal ausgesetzt werden sollte. Dem Überlastungskriterium und dem Zeitrahmen müsste das BVG dann auch zustimmen. Ergänzt sei, dass sich 16a GG nur auf politisches Asyl bezieht, dem wir vielleicht kaum Probleme zuordnen können. Im GG sind vermutlich eher die abschiebeverhindernden Artikel/Absätze das Problem. Die aktuellen Kosten von sicherlich 80 Milliarden sollten zukünftig 10 Milliarden nicht relevant überschreiten. Man beschränkt nicht die Migration, sondern beschränkt die Mittel, weil diese Mittel zur Sicherstellung anderer Grundwerte benötigt werden. Das BVG muss nur eben den potientielle Kollisionscharakter von Grundrechten anerkennen.
Weitreichende moralische Werte können gesetzlich nicht als kategorischer Imperativ formuliert werden. Weitreichende moralische Werte können aufgrund ihres grundsätzlichen Konfliktcharakters nur in der Form gesetzlich fixiert werden, dass sie in ihrem Wesensgehalt im wesentlichen, d.h. mengenmäßig und temporär überwiegend, oder eben nur bei "nicht massiver Kollision mit anderen Grundwerten" eingehalten werden.
Mit der Zustimmungspflicht des BVG hätte man den bisherigen Grundgesetzschutz und damit den Schutz vor Missbrauch erhalten.
Natürlich wird damit die Eigenschaft des BVG als Schattenregierung noch offensichtlicher, aber das ist ja sowieso von den Grundgesetzvätern und der aktuellen Politik beabsichtigt (Herrschaft der Weisen als Aufsicht und Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie). Deutschland ist keine lupenreine Demokratie, sondern eine parlamentarische Demokratie mit Oberaufsicht. Steht wohl eher so nicht in den Schulbüchern.
Zudem wiederhole ich hier mit dem Hinweis der Notwendigkeit einer Meinungseinholung von kompetenter juristischer Seite:
Es ist offensichtlich, dass das Grundgesetz die Notwendigkeit von Ausnahmen anerkennt. Diese Ausnahmen wurden nur nicht für alle Artikel ausreichend formuliert - weil massive gesellschaftliche Änderungen verständlicherweise nicht vorhergesehen wurden - und obliegen daher aktuell der Deutungshoheit durch das BVG. Nur sollte das BVG auch anerkennen, dass das Grundgesetz Ausnahmen zu Grundwerten grundsätzlich anerkennt und auch nicht als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 2 GG betrachtet "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." Denn sonst wären die Ausnahmeregeln im Grundgesetz selber ja absurd. Das Grundgesetz selber erkennt auch die Aussetzung eines Grundwertes beim Konflikt mit anderen Grundwerten als vereinbar mit Art. 19 Abs. GG an.
Beispiel: Momentan hat jeder Mensch auf diesem Planeten in Europa einen Anspuch darauf, dass sein Asylersuchen geprüft wird. Schließt man Menschen ohne Pass davon aus, würden einige Wenige ungerechtfertigterweise kein Asyl erhalten, weil man ihnen den Pass weggenommen hat, aber Deutschland und Europa würden von vielen hundertausend Scheinasylanten verschont werden. Denn jeder, der ohne Papiere hier aufkreuzt, wird umgehend wieder zurückverfrachtet bzw. erst gar nicht reingelassen. Man muss solche Hundertprozentansprüche einfach mal fallen lassen und das Wohl Deutschlands und Europas über das Leid einiger ungerechtfertigterweise abgelehnter Asylsuchender stellen. Denn echte politische Asylsuchende besitzen ihren Pass in der Regel noch oder können sich anderweitig identifizieren, weil sie eben nicht lügen müssen. Damit bleibt das Grundrecht auf Asyl auch im Kern erhalten. Das ist die Flexibilität, die unsere Regierungen benötigen.
Notwendigkeit einer 2/3 Mehrheit und eine passive Kooperation mit der AfD
Man sollte mit dem Erfordernis einer 2/3 Mehrheit im Bundestag kalkulieren. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist natürlich im Prinzip ausgeschlossen. Andererseits haben ihre Wähler in Sachen Migration ein eindeutiges Votum abgegeben. Der Respekt vor diesen Wählern erfordert es, die Stimmen der AfD-Parlamentarier bei Abstimmungen über Migrationsthemen einzubeziehen, sofern die Gesetzesinhalte von den AfD-Parlamentariern nicht mitbestimmt worden sind. Eine Weigerung einer solchen eingeschränkten (passiven) Kooperation mit AfD-Parlamentariern ist eine nicht zu rechtfertigende Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der AfD-Wähler, da ein Aussetzen des Asylrechts keine Gefährdung unserer Demokratie darstellt und der humanistische Anspruch eines Asylrechtes nicht existiert, wie hier ausführlich dargelegt wird. Die AfD ist klar rechtsextremistisch durchsetzt, aber der Großteil Irher Wähler sicherlich nicht. Es sind Protestwähler primär gegen die aktuelle Migrationspolitik, die noch nicht einmal eine Parteialternative haben. Sie können nur die AfD wählen.
Die Hetze gegen die AfD ist verständlich, wenn nicht sogar richtig, aber die Wähler der AfD und ihre demokratischen Rechte mit der AfD selber in einen Topf zu werfen, ist politisch linke Propaganda. Auf der politischen linken Seite heißt Toleranz primär die Toleranz der eigenen Meinung und differenziert wird nur, wenn es im eigenen Interesse liegt. Es muss ganz klar eine Trennung zwischen der rechtsextrem durchsetzten AfD und den demokratischen Rechten ihrer zum Großteil nicht rechtsetxremistischen Wähler vorgenommen werden. Das ist bei grundgesetzkonformen Gesetzesänderungen zur Migrationspolitik ganz klar der Fall. Hier wird der demokratische Wille und demokratisch ganz klar zu respektierende Wille der AfD-Wähler berücksichtig. Wer diese 20% AfD-Wähler parlamentarisch völlig tot stellen will, der sollte mal lieber eine eigene Brandmauer ganz um sich selbst herum bauen, denn er steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.
DAHER:
Jeder Deutsche, dem das Migrationsproblem am Herzen liegt, sollte es sich daher dreimal überlegen, Grün oder SPD oder Die Linke zu wählen, die diese 2/3 Mehrheit gefährden könnten.
Denkanstoß 2: Kollision von Grundrechten
Wenn sich Bernd Kramer, ein Journalist der politisch linken Süddeutschen Zeitung bezüglich der Asylvorschläge von Herrn Merz zu einem Hitlerverglech hinreißen lässt, eir auch einige Grüne gegenüber der FDP, dann wird auch deutlich, wie tief dieser ideologische Welthumanismus in der politisch linken Szene verbreitet ist. Genau diesen ideologischen Welthumanismus wird mit der hiesigen Argumentation zu kollidierenden Grundwerten der Boden entzogen.
Laut Google gibt es nach herrschender Rechtsauffassung keine juristische Möglichkeit, den Ewigkeitscharakter des Artikel 1 GG formuliert in Art. 79 Abs. 3 GG aufzuheben. Letzlich geht es es wohl nur um den Auslegungsspielraum.
Die juristische Situation kann hier aber unmöglich behandelt werden. Hier geht es um das grundsätzliche Problem, dass (vermutliche) Ewigkeitsartikel und quasi unabänderbare internationale Vereinbarungen (eben auf EU-Ebene) uns bis zur totalen Selbstaufopferung zu Asylgewährung zwingen bzw. – genauso wichtig - Abschiebungen verhindern, z.B. auch Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) oder Art. 16a Abs. 1+3 (zu erwartende erniedrigende Bestrafung als Abschiebehindernis).
Die juristische Frage, ob diese Ewigkeitsartikel auch tatsächlich solche sind oder nicht doch änderbar oder relevant enger oder weiter auslegbar sind, kann hier aber in kompetenter Weise nicht beurteilt werden. Wobei sich die Ewigkeitseigenschaft auf den Wesensgehalt der jeweiligen Artikel bezieht. Art 16a wurde ja durch Einbeziehung internationaler Vereinbarungen und dem Aspekt sicherer Drittstaaten bereits geändert. Dies wurde vom BVG nicht als Eingriff in den Wesensgehalt des Asylrechts bewertet. Ein temporäres Aussetzen des Asylrechts oder die Abschiebung in ein Kriegsgebiet wäre nach herrschender Rechtsauffassung wohl ein Eingriff in den Wesensgehalt des Art. 16a oder Art. 1 GG. Das sollte überdacht werden.
Die tatsächliche juristische Situation über einen potentiellen Ewigkeits-oder Auslegungscharakter müssen wir offen lassen. Hier können wir nur eine Argumentation über Legitimität führen und Legitimität steht über Legalität bzw. Vernunft steht über unsinniger Ideologie. Das oberste und einzige Organ zur Feststellung von Legitimität ist der Bundestag und eigentlich nicht das demokratisch völlig und absolut total unlegitimierte Bundesverfassungsgericht (BVG), sofern es um Aspekte geht, die nicht direkt mit dem Schutz der Demokratie zu tun haben. Föderalistische Aspekte mal außen vor gelassen. Und es ist auch nicht die EU, die massiv in die nationale Eigenständigkeit eingreift.
Die grundlegenden demokratischen Ansprüche des GG und des Vertrages von Lissabon selber kollidieren mit dem Ewigkeitscharakter des Artikel 1 GG bzw. dem De-Fakto-Ewigkeitscharakter des Vertrages von Lissabon. Das GG und die EU wollen Demokratie beschützen, beseitigen aber mit ihrem Ewigkeitscharakter diese Demokratie zugleich, sofern diese über Demokratiesicherung weit hinausgehen, z.B. Menschenwürde für Alle in Art. 1 GG. Reine Demokratiesicherung durch Ewigkeitsfestlegungen mag noch irgendwie hinnehmbar sein, aber keine ewigen Moralvorschriften, die mit Demokratiesicherung in kaum einer oder gar keiner Beziehung stehen, eben z.B. der Unverletzlichkeit der Person bei Ausländern bei Abschiebung in ihr Heimatland als Bestandteil der Menschenwürde. Auf EU-Gerichtsebene sogar als Verarmungsverbot im Heimatland auslgelegt. D.h. jemand darf nicht abgeschoben werden, wenn ihm im Zielland die Verarmung droht. In Artikel 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz wird sogar ein Abschiebeverbot formuliert für den Fall, dass mit der Abschiebung gegen die Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) verstoßen wird. In der EMRK sind Abschiebungen aber gar nicht geregelt oder auch nur überhaupt erwähnt, woraus sich ein Abschiebeverbot in alle Länder ableiten lässt, die gegen die EMRK verstoßen, was auf nahezu alle Flüchtlingsländer zutrifft. Aktuell im Falle des syrischen Mörders Alla S. so begründet-
Beispielhafte Darlegung:.
Ein parlamentarischer Rat, der noch nicht einmal direkt vom Volk gewählt wurde, und vor über 70 Jahren in einer völlig anderen gesellschaftlich-politischen Situation arbeitete, kann sich doch nicht das Recht herausnehmen, zu bestimmen, wie wir heute in einer zudem völlig geänderten Situation mit dem Asylrecht und mit Abschiebungen umgehen! Der letzte Punkt ist noch wichtiger als das Asyrecht selber.
Das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun, sondern das wäre legalistische Diktatur über das Mittel von gesetzlichen Ewigkeitsartikeln (wenn die rechtliche Situation tatsächlich so ist). Äquivalentes gilt für schwer zu ändernde internationale Vereinbarungen mit einem De-Fakto-Ewigkeitscharakter.
Im Prinzip darf keine Vorgängerregierung einer neuen Regierung zwingende moralische Vorschriften hinterlassen. Das widerspricht fundamental dem demokratischen Prinzip und besitzt nicht den Hauch von Legitimation. Abgesehen von der Demokratiesicherung selber.
Das gleiche trifft auch auf den EU-Vertrag zu und die damit verbundenen Asylrechtsregelungen.
Hinweis: Am Ende dieses Denkstoßes werfen wir einen Lösungsvorschlag in die Runde.
Exkurs: Betrachten wir die Legitimität oder Bewertung von moralischen Werten mal ganz grundsätzlich.
Dies klingt jetzt nach Politikwissenschaft und Philosophie. Ist es auch. Solche grundsätzlichen Betrachtungen sind für Legitimitätsbeurteilungen aber unerlässlich. Es geht immerhin um keine geringere Frage, als die, ob es politisch sogenannte „ewige Werte“ gibt.
Es ist sicherlich legitim und wünschenswert, sich über den Sinn seines Lebens oder dem Sinn der Existenz der Menschheit Gedanken zu machen. Man kann auch zu dem Schluss kommen, dass so etwas wie Allgemeine Menschenrechte dazu gehören.
Die Legitimität oder (subjektive) Bewertung von Werten besitzt aber zwei Ebenen. Zum einen die moralisch-ethische Ebene. Hier legt man fest, ob ein Wert für einen persönlich wichtig ist. Die Forderung, dass eigene Werte auch für andere Menschen gefälligst verbindlich sollen, ist ein weiterer Schritt, bei man dann gerne von Legitimität spricht. Die Verfasser der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben dies mit eben selbiger getan. Auch unsere Grundgesetzväter mit einigen unabänderlichen Werten in den Ewigkeitsartikeln 1-20 GG, z.B. Wahrung der Menschenwürde, Menschenrechte, Sicherung von Demokratie, aber auch dem Recht auf politisches Asyl.
Die zweite Ebene zu Bewertung von moralischen Werten besteht in der Betrachtung der Umstände und Folgen bei ihrer Umsetzung. Da hätten wir dann an solchen moralischen Umsetzungskriterien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder exakte logische Überschneidungsfreiheit):
Ressourcenkonflikt mit anderen Werten
In der Realität gibt es keine unbegrenzten Mittel. Man kann die Hilfsmittel z.B. für Asylanten ausgeben oder mit dem Geld für einen Asylanten 100 Menschen vor dem Hungertod retten, was übrigens eine reale und unterlassene Option ist. Migranten nehmen der eigenen Bevölkerung auch Wohnraum weg, die auch ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum hat. Das Ganze nennt sich übrigens Opportunitätskosten. Das Verhältnis 1 Asylant zu 100 unnötig verhungerten oder an überflüssigen Krankheiten gestorbenen Menschen macht den moralischen Anspruch eines Asylrechtes natürlich komplett zunichte. Weiteres hierzu in den näheren Begründungen. LINK
Wertekonflikt mit anderen Werten inkl. sinnloser Selbstaufopferung
Wer die Demokratie im eigenen Land sichern will, der leistet sich mit einem mengenmäßig relevanten Asylimport aus Ländern ohne demokratische Tradition, mit hoher Kriminalität, geringen Bildungsniveaus, ohne freie Presse, einer totalitären Religion, die Gehorsam zum obersten Prinzip erklärt und als Identitätskern fungiert, und einem irrational überhöhten Nationalbewusstsein natürlich einen Bärendienst, vor allem in Kombination mit weiteren Faktoren, wie kaum vorhandener Integration, einem fehlenden eigenen gesunden Nationalismus und mangelnden Abschiebemöglichkeiten.
Wer hier jetzt Islamophobie unterstellt, den verweise ich auf unsere Ewigkeitsartikel und die Institution des BVG. Die Triebfeder dahinter ist die Unterstellung unserer Grundgesetzväter gegenüber dem ganzen deutschen Volk, dass es ja wieder Faschisten mehrheitlich in die Regierung wählen könnte. Mit den Ewigkeitsartikeln wollen sie deren Machtübernahme verhindern. Das ist staatsrechtliches und politikwissenschaftliches Grundwissen.
Dieses deutsche Volk ist in Sachen Demokratie aber tausendmal besser aufgeklärt als die importierten Migranten. Trotzdem denkt niemand daran, die Ewigkeitsartikel aufzuheben, um dem deutschen Volk seine Mündigkeit zurückzugeben, was die Grundgesetzväter sogar gerne bis in alle Ewigkeit verhindert gesehen möchten. Wenn also das aktuell demokratisch tausendmal besser gebildete deutsche Volk immer noch eine Gefahr für die Demokratie darstellt, dann ist dies bei Migranten aus oben skizzierter Art von Ländern schon lange der Fall.
Jetzt könnte man anmerken, aber diese „unter Generalverdachtstellung“ des ganzen deutschen Wahlvolkes hat doch ein parlamentarischer Rat vor über 70 Jahren vorgenommen im immer noch frischen Eindruck über die Machtergreifung und Verbrechen der Nazis. Das wären doch also alte Kamellen. Da muss ich jetzt leider an den gerade erst mit 2/3 Mehrheit vom Bundestag beschlossenen verstärkten Schutz des BVG erinnern. Die Angst, dass das deutsche Volk mehrheitlich Faschisten wählen könnte und damit letztlich unmündig ist, ist immer noch Teil des Denkens von mindestens 2/3 unserer Volksvertreter. Wo sind da die eigentlich notwendigen Ideen und Initiativen zu einer verbesserten demokratischen Erziehung? Von altgedienten Parteikadern als zur Belohnung eingesetzten Direktoren von Landesanstalten für politische Bildung (Vetternwirtschaft statt echte Demokratieförderung!) ist da vermutlich nicht viel zu erwarten.
Ich lasse mir jedenfalls nicht von Politikern und Medien vorwerfen, ich würde Muslime aus den skizzierten Ländern für im Durchschnitt demokratisch unmündig halten, wenn diese Politiker und Medien selber ein seit 70 Jahren demokratisch erzogenes deutsches Volk für grundsätzlich demokratisch unmündig halten und dies gerne für alle Ewigkeiten so fixieren wollen.
Es empfiehlt sich aber zudem dringend, von dieser eher theoretischen und doch sehr abstrakten Betrachtungsebene auf eine realistische, faktenbasierte Betrachtungsebene zu wechseln, bei der es sehr viele Differenzierungen zu entdecken gibt. Siehe dazu in den weiteren einzelnen Punkten und vor allem näheren Erläuterungen.
Zurück zum Thema: Wertekonflikt mit anderen Werten
Ich erinnere auch nur an den Putschversuch von Palästinensern in Jordanien, denen Jordanien Hilfe hat zukommen lassen oder die Errichtung einer Zweitregierung der Hisbollah im Libanon. Beide Länder haben ihre Hilfsbereitschaft auf das bitterste bereut.
Importierte Kriminalität gehört auch zum Umsetzungskriterium „Wertekonflikt“. Aktuell sind es gut 10 Messerangriffe mit schweren oder gefährlichen Körperverletzungen durch Nicht-Deutsche pro Tag.
Ein klassischer Wertekonflikt ist die Förderung des Missbrauchs von hohen Sozialleistungen (Hilfe als moralischer Wert), die eigentlich nur in der Not helfen sollen, aber durch ihre ausgeprägte Höhe auch den Missbrauch fördern (Missbrauch als unerwünschter Wert).
Auch die Selbstaufopferung gehört hierzu, die eine Aufrechterhaltung von Werten natürlich sinnlos macht. So ist die Einhaltung moralischer Werte in der Außenwirtschaft geradezu eine Absurdität, weil wir dadurch hunderttausende Arbeitsplätze verlieren würden. Im Übrigen wurde weitgehende Amoralität im Außenhandel schon immer durch deutsche Regierungen und die deutsche Wirtschaft praktiziert.
Dann zitiere ich mal Art 1 Abs. 2 GG
„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Warum betreiben wir dann noch fleißig Handel mit fast allen Diktaturen auf dieser Welt? Der zudem diese Staaten zum Teil massiv in ihrer Diktatur stabilisiert hat, z.B. Russland und vor allem China, und zwar wissentlich!
Dieser Diktaturen stabilisierende Handel ist eigentlich ein klarer Verstoß gegen Art 1 Abs. 2 GG, aber es stört nahezu niemanden, weil Arbeitsplätze wichtiger sind und fast jeder die Forderung, nach Einstellung des deutschen Außenhandels mit Diktaturen als völlig schwachsinnig bezeichnen würde. Der Wert „eigener Wohlstand“ steht in der Realität ganz klar über dem Art 1 Abs. 2 GG. Zum Glück ist Art. 1 Abs. 2 GG schwammig genug, sonst hätte uns das BVG den Handel mit Diktaturen vermutlich längst verboten. Andererseits hat – so vermute ich mal - noch niemand geklagt.
Gesetze, die wider die Vernunft gehen, d.h. in ihrer Umsetzung erheblich gegen andere elementare Werte verstoßen, stehen massiv unter Ideologieverdacht.
U.a. ein Artikel 16a GG mit möglichem Ewigkeitscharakter und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie weitere kündbare Gesetze, zwingen uns eben, bis zur Selbstaufopferung anderen Menschen Asyl zu gewähren, obwohl die Ablehnung von Selbstaufopferung für Fremde in allen anderen Politikbereichen eine völlige Selbstverständlichkeit deutscher/weltweiter Politik ist. Das ist nicht der allseits beliebte Pragmatismus. Das ist der Umstand, dass kein moralischer Wert im realen Leben völlig isoliert existiert und betrachtet werden kann – eben als Wert an sich, sondern in der Realität immer mit anderen Werten kollidiert.
Die Verhinderung von Selbstaufopferung liegt sogar in unseren Genen. Menschen sind tief in ihrem Innern zur sehr viel Mitgefühl und Hilfsbereitschaft fähig, weil diese für die Überlebensfähigkeit in der Gemeinschaft elementar wichtig sind, weil der Mensch nämlich auch nur in der Gemeinschaft überlebensfähig war/ist. Genauso wichtig sind aber auch die Fähigkeiten zu Brutalität und Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid Anderer im Falle der Verteidigung der eigenen Gemeinschaft/Familie/Nation. Bereits die Evolution hat uns gegen Selbstaufopferung, die zur Vernichtung der eigenen Gemeinschaft führt, gewappnet, in dem sie es uns ermöglicht, das Leid Anderer auch ignorieren zu können. Auch die Evolution zeigt uns, dass keine Eigenschaft (Mitgefühl) in allen Situationen sinnvoll ist, sondern, dass man situativ differenzieren muss, z.B. Im Falle von Krieg.
Ein Staat, der sich von Menschen, die einfach ihren Pass wegwerfen, auf der Nase herumtanzen lässt, der wird von seinen Bürgern nicht mehr ernst genommen und bietet Extremisten die bestmögliche Propaganda. Der Fall des Yonas A. aus Eritrea wird von der AfD mit Propaganda-Gold aufgewogen. Außerdem läd ein solcher Staat mit offenen Armen die ganze Welt zu sich ein - nur eben ohne Pass. Man orientiert sich brav an den "ewig gültigen Menschenrechten" und wird dafür mit geduldeten Asylanten überschwemmt (die unerwünschte Folge).
Ein Staat darf sich nicht lächerlich machen oder sich selbst ruinieren! In diesem Fall müssen Gesetze geändert werden und es muss sich die Einsicht durchsetzen, dass das Wohl des Ganzen über dem Wohl eines Einzelnen steht bzw. das Wohl Deutschlands über dem Wohl von Migranten. Eine deutsche Regierung hat eigentlich dem deutschen Volk zu dienen und nicht den Migrantenmillionen, die da draußen warten und ihre Reise nach Deutschland planen, um kurz vor der deutschen Grenze ihren Pass "zu verlieren". Es dauert sicherlich nicht mehr lange, und diese de fakto nicht erfüllte Forderung, dem Wohle Deutschlands zu dienen, lässt wieder mal 43,9% (NSDAP 1933) eine bestimmte Wahlentscheidung treffen. Eine starke Wirtschaftskrise könnte einer AfD, die sich einen dicken Demokratieschafspelz umhängt, ganz schnell weitere 15%-20% bescheren. Das Alles nur, weil man sehenden Auges, und dennoch blind und stocktaub vor den Folgen, ein weit gefasstes Asylrecht und diverse Abschiebeverhinderungsgesetze mit aller Gewalt durchpeitscht, statt die Gesetze zu flexibilisieren.
Des Weiteren beinhalten die (möglichen) Ewigkeitsartikel des Grundgesetzes bereits in sich selbst einen Widerspruch. Sie sind natürlich vollkommen unvereinbar mit dem Demokratiegedanken, sofern die Inhalte der (möglichen) Ewigkeitsartikel nur wenig mit Demokratiesicherung zu tun haben, eben z.B. der Asylartikel 16a GG oder GG Artikel, die Abschiebungen verhindern. Identisches gilt für die unkündbare Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Das wurde ja schon dargelegt.
Ein ganz wichtiges Argument - wie gerade erwähnt - sind die langfristigen Folgen, wenn die sture Durchsetzung nur eines Wertes - Recht auf Asyl - zur Verletzung vieler weiterer Werte führt, aber die Bevölkerung das nicht mehr akzeptiert. Rechtsextreme Parteien oder Bettgenossen(innen) von Diktatoren benutzen dann diesen Umstand erfolgreich für ihre (zudem oft verlogene) Propaganda. Rechtsextreme Parteien gelangen in Parlamente, erhalten öffentliche Aufmerksamkeit, die millionenschwere Propagandaunterstützung aus dem interessierten Ausland und unterhöhlen unsere Demokratie, (absurderweise mit Unterstützung des BVG, das ein Verbot verhindert). So schaffen sich Werte , die ohne Ausnahmeregeln als kategorischer Imperativ praktiziert werden, auf lange Sicht selber ab.
Man muss es sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das BVG verweigert das Verbot einer vermutlich rechtsextremen Partei, weil sie schon so viele Anhänger hat, dass ein Verbot einen Schaden an der Demokratie bedeuten würde. Die Vermeidung dieses Schadens sei - laut BVG - höher zu bewerten, weil aktuell keine reale Staatsgefährdung von dieser Partei ausgehen würde. 20% zum Rassismus verführte Wähler und massive, den ganzen deutschen Staat delegitimierende, Propagandaoffensiven (aus dem Ausland) werden billigend in kauf genommen. In eine solch abstruse Situation gerät man letztlich, wenn man einzelne moralische Werte, z.B. Recht auf Asyl bzw. Abschiebeverhinderung, im Sinne eines kategorischen Imperativs auf Teufel komm raus durchpeitscht.
Ausnahmeregeln verhindern solche Situationen und schützen auf lange Sicht gesehen sogar diese Werte selber, sowie auch andere wichtige Werte, z.B. Demokratie.
Natürlich kennt auch das GG nur alleine schon in den Art. 1-18 GG folgende Ausnahmeregeln:
- Art. 5 Abs. 2 schränkt die Meinungsfreiheit ein,
- Art. 8 Abs. 2 schränkt die Versammlungsfreiheit ein,
- Art. 9 Abs. 2 schränkt das Recht ein, Gesellschaften, Vereine zu gründen,
- Art. 12a Abs. 6 schränkt die Berufsfreiheit ein,
- Art. 14 Abs. 2 schränkt das Recht auf Eigentum ein,
- Art. 16 Abs. enthält seine eigene Ausnahme bei Auslieferungen,
- Art. 16a Abs. 2 schränkt das Asylrecht ein (sichere Drittstaaten),
- Art. 17a Einschränkung von Grundwerten im Falle der Verteidigung,
- Art. 18 Einschränkung freiheitlicher Grundwerte bei Mißbrauch zum Kampf gegen Demokratie und Freiheit.
Es ist also offensichtlich, dass das Grundgesetz die Notwendigkeit von Ausnahmen anerkennt. Diese Ausnahmen wurden nur nicht für alle Artikel ausreichend formuliert - weil massive gesellschaftliche Änderungen verständlicherweise nicht vorhergesehen wurden - und obliegen daher aktuell der Deutungshoheit durch das BVG. Nur sollte das BVG auch anerkennen, dass das Grundgesetz Ausnahmen zu Grundwerten grundsätzlich anerkennt und auch nicht als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 2 GG betrachtet "In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden." Denn sonst wären die Ausnahmeregeln im Grundgesetz selber ja absurd. Das Grundgesetz selber erkennt auch die Aussetzung eines Grundwertes beim Konflikt mit anderen Grundwerten als vereinbar mit Art. 19 Abs. GG an.
Diese juristische Argumentation sollte man aber von einem Verfassungsrechtler prüfen lassen, bevor man damit an die Öffentlichkeit geht.
Effizienzverantwortung oder auch Effizienzkonflikt mit anderen Werten.
Wenn man jährlich Aber Milliarden für Asylanten ausgibt, dann ändert dies an der Summe des weltweiten Leids und weltweiter Ungerechtigkeit nur sehr wenig. Weltweit sind laut UNHCR rund 120 Millionen Menschen auf der Flucht. 50.000 Menschen sterben TÄGLICH an Hunger und überflüssigen Krankheiten. Der reale Wirkanspruch in Sachen Leidlinderung durch das Asylrecht entspricht dem Abwerfen von ein paar Eimern Eiswürfeln über Grönland, um das Abschmelzen des grönländischen Eispanzers abzuwenden.
Würde man die Aufwendungen für Asylanten aber stattdessen in den Klimaschutz stecken, würde man der ganzen Menschheit langfristig einen Dienst erweisen.
Es ist daher völlig widersinnig, überhaupt ein Recht auf Asyl zu gewähren, weil es aktuell eben viel wichtigerer Ziele gibt, bei denen man die für Asylanten aufgewendeten Mittel effizienter einsetzen kann.
Diese Möglichkeit einer vernunftbasierten Werteentscheidung wird den Deutschen durch die (mögliche) legalistische Diktatur des Ewigkeitsartikels 16a GG und weiterer GG Artikel (Abschiebeverhinderung), sowie der offiziell unkündbaren Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genommen. Es wird nur wieder einmal überdeutlich, dass es keine Ewigkeitswerte gibt.
Das Nichtausüben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eines erheblichen Teils der Migranten ist natürlich ebenfalls ein Wertekonflikt, weil damit eine gigantische Erhöhung der Sozialausgaben einhergeht, die an anderer Stelle eingespart werden müssen. Da stellt sich schon die Frage, ob man nicht die Abschiebung in ein Kriegsgebiet mit wenigen Verweigerern praktizieren sollte, um die große Mehrheit unterstützend zur Integration und Arbeit zu motivieren. Kein Wert – auch nicht die Unversehrtheit der Person - ist ein sinnvoller kategorischer Imperativ, der unter allen Umständen eingehalten werden muss. Es gibt immer Wertekonflikte, die Ausnahmen erfordern.
Demokratische Legitimität oder Entsprechung der opfernden Teile der Bevölkerung mit dem handlungsentscheidenden Teil der Bevölkerung.
Den Art. 16a GG und 1 GG wurde vor über 70 Jahren durch einen parlamentarischen Rat beschlossen in einer völlig anderen gesellschaftlich-politischen Situation als heute. Äqivalentes gilt für den Vertrag von Lissabon und die europäischen Menschenrechsvereinbarungen.
Die Opfer dieses möglichen Ewigkeitsartikels aber müssen wir heute erbringen, ohne darauf einen Einfluss zu haben.
Die Entscheider und die Leidtragenden liegen personell und zeitlich also weit auseinander. Man kann gar nicht anders, als hierbei eine nicht vorhandene demokratische Legitimation fest zu halten. Die Bezeichnung u.a. des Art. 16a GG als (möglicherweise) legalistische Diktatur wäre völlig gerechtfertigt.
Es gibt grundsätzlich keine demokratische Legitimation für Ewigkeitsartikel. Ein besonderer Schutz – 2/3-Hürde oder höher - ließe sich allenfalls für eng gefasste Aspekte der Demokratiesicherung rechtfertigen, aber für absolut Nichts, was darüber hinausgeht, eben z.B. dem Asylrecht inkl. Abschiebungen.
Die gleiche Argumentation wäre übrigens auf die (Änderungs-)Kündigung der „unkündbaren“ Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzuwenden, die ein umfangreiches Asylrecht einfordert, dem sich die hiesigen Gerichte zwangsläufig verpflichtet sehen. Ein simpler Bundestagsbeschluss zur Verfassungswidrigkeit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte mit einer 2/3 Mehrheit dürfte zu deren Kündigung juristisch hoffentlich genügen.
So hat das EUGH mit Urteil vom 4.10.24 festgelegt, dass jede afghanische Frau ein Recht auf Asyl in Europa hat. Verbunden mit dem Recht auf Familienzusammenführung hat aktuel so um 50-75% der afghanischen Bevölkerung zur Zeit ein Asylrecht in Europa. Diese politische totale Absurdität resultiert aus den bestehenden Asylgesetzen und betreffenden internationalen Vereinbarungen. Wer nicht bereit ist, diese zu kündigen oder zu ändern, dem werden die hiesigen Gerichte in einer Asylantenflut untergehen lassen, weil sie sich natürlich an bestehende rechtliche Regelungen halten müssen. Hinzu kommen die juristischen Hürden zur Abschiebung nicht anerkannter Asylanten, die zu einer unvorhersehbaren Kumulierung von Duldungs-Migranten geführt haben und noch weiter führen werden. Die Anzahl der rechtlich in Europa asylberechtigten Personen dürfte sich weltweit im Rahmen von weit über hundert Millionen oder sogar deutlich mehr Menschen bewegen. Eine politisch völlig absurde Situation.
Gesellschaftliche Änderungen
In der Präambel zum Grundgesetz heißt es „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Mittlerweile ist die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung atheistisch oder massiv religionskritisch.
Ein Recht auf religiöse Aufklärung ist im Grundgesetz aber nicht festgelegt. Nicht nur das. Die Formulierung in Art 4 Abs. 2 GG „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ könnte man sogar als religiöses Aufklärungsverbot auslegen, zu Mindestens von staatlicher Seite, sprich in den Schulen.
Das Aufkommen einer totalitären Religion ist im GG ebenfalls nicht berücksichtigt. Warum denn auch? Denn totalitär eingestellte muslimische Religionseliten mit ausländischen Multimillionen Etats haben damals keine Rolle gespielt. Jeder, der dies damals warnend vorhergesagt hätte, wäre ausgelacht worden.
Die aktuelle Situation in der Asylfrage dürfte wohl auch kaum von den Grundgesetzvätern in Betracht gezogen worden sein.
Die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer Art. 12a Abs. 1 GG ist alles andere als noch zeitgemäß.
Art 12 Abs. 2 „Niemand kann zu einer bestimmen Arbeit gezwungen werden“ ist angesichts des Bürgergeld- und Asylmissbrauchs der blanke Hohn. Arbeitsdienst wird von den Kommunen wenig genutzt.
Gesellschaften verändern sich. Ewigkeitsartikel dürfen sich daher allenfalls auf den Schutz der Demokratie selber beschränken.
Endbewertung:
Jedes einzelne moralische Umsetzungskriterium kann einen angestrebten moralischen Wert komplett zunichtemachen. Die Bewertung moralischer Werte hat sich daher zwingend und prioritätshaft an die Prüfung der genannten moralischen Umsetzungskriterien zu orientieren. Es gibt keine in alle Ewigkeit zu beschützenden Werte, weil jede Werteumsetzung immer mit anderen - ebenso wichtigen - Werten kollidiert. Dies führt in letzter Konsequenz zu der Einsicht, dass es keine ewigen Werte gibt, da zusätzlich in die Umsetzungsprüfung immer auch die aktuelle gesellschaftlich-politische Situation einfließt, die naturgemäß Änderungen unterliegt.
Die Annahme, es gäbe moralische Ewigkeitswerte, die juristische Ewigkeitswerte rechtfertigen würden, ist daher grundlegend falsch.
Unsere Grundgesetzväter haben (möglicherweise) die Notwendigkeit der Beachtung von moralischen Umsetzungskriterien bei einigen Ewigkeitsartikeln vergessen und damit das Grundgesetz (möglicherweise) mit einem mindestens partiellen (u.a. Art. 16a GG) fundamentalen Konstruktionsfehler versehen, weil sich u.a. Art. 16a GG als legalistisch-diktatorisch erweisen und damit gegen den fundamentalen Demokratiegedanken des GG selber verstoßen würde.
Der Schutz von Menschenrechten ist ein wichtiges Anliegen, kann aber leider nicht in allen Fällen durch Ewigkeitsartikel oder unkündbare internationale Vereinbarungen gesichert werden, weil sich gesellschaftliche Umstände nun einmal ändern und sich viele – auch fundamentale - Kollisionen mit anderen wichtigen Werten ergeben. Maximal eine 2/3 Mehrheitshürde wäre als Schutz vertretbar. Letztendlich muss man sich auf die Kompetenz und Menschlichkeit der parlamentarischen Mehrheit verlassen. Das Ansinnen der Grundgesetzväter mit der Installation von Ewigkeitsartikeln und der Verfasser des Vertrages von Lissabon mit der gesetzliche berbindlichen Inkludierung der Europäischen Menschenrechtsskonvention und der Charta der Grundrechte der EU waren sicherlich gut und verständlich, erweisen sich aktuell aber partiell (nur partiell !!!!!) als massiv kontraproduktiv und besitzen außerhalb der reinen Demokratiesicherung keinerlei demokratische Legitimation.
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